Nein. Leasy finanziert ausschliesslich Immobilien in der Schweiz.
Ja, sofern die Person in der Schweiz wohnhaft ist und mindestens eine Arbeitsbewilligung (B-Ausweis) verfügt oder mehr.
Nein, noch nicht. Wir arbeiten an einer Lösung und nehmen Anfragen für Baufinanzierungen gerne entgegen.
Der Starter und Best Ager kaufen beide eine Immobilie. Der Starter nimmt die Eigenmittel aus Ersparnissen, einer Erbschaft oder Schenkung. Der Best Ager hingegen bezieht die Eigenmittel aus seiner Pensionskasse und ist mindestens 58 Jahre alt.
Ja. Wir verwalten auch im klassischen Sinne Liegenschaften in der Schweiz.
Ja, dann ist ihre Kundengruppe "Lifestyler".
Ja. Genau dafür sind unsere Produkte geschaffen.
Sinkende Wohnkosten, Selbstbestimmung, Wertsteigerung und Bonus.
Kein Eigenmietwert, kein Steuerwert, kein Papierkram und Flexibilität, das Eigentum unkompliziert wieder abzustossen.
Nein. Alle Leasy-Verträge in allen Kundengruppen sind befristete Verträge von 2 bis 10 Jahren. Jeder Leasy-Vertrag ist 12 Monate vor Ablauf verlängerbar. Kündigungen für den Eigenbedarf sind bei befristeten Verträgen nicht erlaubt.
Keinen. Leasy erledigt den Rest. Bank, Steueramt, Notariat, Grundbuchamt und die Versicherung für die Immobilie werden von Leasy gemanaged. Auch renoviert Leasy die Immobilie nach den Wünschen des Kunden. Für die entstandenen Kosten stellt Leasy dem Kunden eine unkomplizierte und transparente Rechnung mit QR-Code.
Kein Problem. Der Leasy-Vertrag hat eine bestimmte Laufzeit und läuft aus. Beim Ablauf des Vertrages kann die Immobilie zurückgegeben werden. Die Eigenmittel am Anfang werden zurückvergütet mit einem zusätzlichen Bonus.
Ja. Genau dafür sind unsere Produkte geschaffen.
Bei einem Vertragsabschluss mit Leasy muss mindestens 25% des Kaufpreises in reinem Cash einbezahlt werden (in CHF). Dies bedeutet, dass zum Beispiel keine Vorsorgegelder aus der 2. und 3. Säule (Ausnahme: Best Ager) Wertpapiere oder Bauland als Eigenmittel akzeptiert werden.
Die Leasy-Gruppe etabliert sich Stück für Stück und befindet sich im Wachstum. Aus Sicherheitsgründen und gesetzlichen Abstimmungen mit der Aufsicht müssen wir mit 25% Eigenmittel beginnen. Es ist denkbar, dass Leasy diese 25%-Grenze in den nächsten Jahren lockert, sofern sich mehr Kunden im Leasy-Modell bewegen. Es ist auch denkbar, dass Leasy zu einem späteren Zeitpunkt für gewisse Immobilien weniger als 20% benötigt (z.B. 15%). Wir informieren unsere Kundschaft schnellstmöglich diesbezüglich.
Ja, wir stellen unseren Kunden einen Darlehensvertrag aus. Somit sind die eingebrachten Eigenmittel nicht verschwunden und können auch weitervererbt werden, wenn die Person versterben sollte.
Ja, natürlich. Ganz unverbindlich und kostenlos. Unsere Beratungen sind per Telefon, Online-Call, Whatsapp oder persönlich verfügbar.
2 bis 10 Jahre. Der Kunde kann die Laufzeit frei wählen. In gewissen Kantonen kann es für den ersten Leasy-Vertrag eine Mindestlaufzeit geben (z.B. Genf, 5 Jahre).
Ja, 12 Monate vor Ablauf werden unsere Kunden kontaktiert für eine Vertragsverlängerung. Die neue Laufzeit von 2 bis 10 Jahren kann frei von der Kundschaft gewählt werden.
Ja, unsere Verträge lassen sich zuhause ausdrucken, unterschreiben und per Scan wieder zurücksenden.
Nein. Alle Leasy-Verträge in allen Kundengruppen sind befristete Verträge von 2 bis 10 Jahren. Jeder Leasy-Vertrag ist 12 Monate vor Ablauf verlängerbar. Kündigungen für den Eigenbedarf sind bei befristeten Verträgen nicht erlaubt.
Wir hinterlegen eine Kaution von 3 Monaten und geben unseren Kunden weitere 3 Monate Zeit, um offene Rechnungen zu begleichen. Wenn 6 Monate lang keine Rechnung mehr beglichen wird, müssen wir den Vertrag auflösen. Dabei werden die damals eingebrachten Eigenmittel zurückvergütet, abzüglich der entstandenen Kosten und offenen Rechnungen.
Die Erbengemeinschaft kann einstimmig den noch laufenden Vertrag innerhalb von 6 Monaten ab Todestag unkompliziert antreten und erhält jegliche Rechte und Pflichten. Die Immobilie kann dann von den Erben selbstbewohnt oder vermietet werden.
Nein. In allen Leasy-Verträgen ist ein Kaufrecht für den Kunden enthalten und wird auf Wunsch auch im Grundbuchamt eingetragen.
Nein. Leasy trennt alle Immobilien unserer Kunden in eine separate Einheit. Bei einem Konkurs fallen die Immobilien somit nicht in die Konkursmasse und die Rechte der Kunden zu den Immobilien bleiben bestehen.
Nein. Wir gehören zu 100% der CIAG Holding & Real Estate mit Sitz in der Schweiz. Durch die gesetzlichen Lex-Koller-Bestimmungen werden wir regelmässig von unseren Banken geprüft, dass wir auch weiterhin nicht von ausländischen Geldgebern bestimmt werden.
Immobilie übernehmen, Leasy-Vertrag verlängern oder Immobilie zurückgeben.
12 Monate vor Vertragsende kontaktieren wir unsere Leasy-Kunden. Wenn die Option "Übernehmen" gewählt wird, geht die Immobilie an den Kunden über ohne weitere Eigenmittel einzubringen.
12 Monate vor Vertragsende kontaktieren wir unsere Leasy-Kunden. Wenn die Option "Verlängerung" gewählt wird, kann der Kunde frei zwischen 2 bis 10 Jahren entscheiden und den Vertrag verlängern. In der Regel sinkt die monatliche Rate dadurch (bei gleichbleibenden Zinsen).
12 Monate vor Vertragsende kontaktieren wir unsere Leasy-Kunden. Wenn die Option "Rückgabe" gewählt wird, erhält der Kunde die damals eingebrachten Eigenmittel zurück - plus Bonus. Der Bonus richtet sich an die Laufzeit und der bezahlten Rate. Je länger der Vertrag und je höher die Rate ist, umso grösser ist auch der Bonus am Schluss.
Ja, für die Erben.
Eigene Ersparnisse, eine Erbschaft (inkl. Erbvorbezug) oder Schenkung von Verwandten.
Ja. Alle Geldgeber/innen können im Leasy-Vertrag berücksichtigt werden. Wenn zum Beispiel 4 Personen die Eigenmittel zusammen bringen, müssen alle 4 Personen auch unterschreiben und einwilligen.
Ja, natürlich. Die Rechte und Pflichten bleiben dann aber bei den Eltern. Wir empfehlen in einer solchen Situation, dass zwischen den Eltern und dem Kind ein separater, privater Vertrag schriftlich aufgesetzt wird (keine Pflicht).
Der Zweck des Leasy-Changers ist es, die Immobilie zu erhalten. Die Immobilie kann somit trotz neuer Lebenssituation erhalten bleiben und muss nicht verkauft werden.
Ja. Bitte informieren Sie uns über bestehende Entwürfe der Scheidungskonvention und der aktuellen Bankdokumente.
Nein. Bei einem Ehepaar müssen immer beide der Veränderung zustimmen.
In der Regel ab 58. Die Pensionskasse ist entscheidend.
Nein, aber die Pensionskasse muss einen Teil des Kapitals zur Verfügung stellen können. Das ist abhängig der jeweiligen Pensionskasse. Wir klären das gerne ab mit der zuständigen PK.
Nein. Wir können den Leasy-Vertrag mit dem Eintritt der ersten Pensionierung schon machen.
Nein. Sie können sich frei entscheiden für welche Immobilie sie möchten.
Ja. Wir übernehmen gerne auch die Verwaltung der Mieterschaft.
Ja. Willkommen beim Leasy-Lifestyle!